LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 23.02.2022
L 13 AS 182/20
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Aurich, vom 27.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 55 AS 66/17

Kosten der Unterkunft und HeizungAngemessener WohnungsstandardNicht repräsentative Daten in einer Mietwertübersicht

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.02.2022 - Aktenzeichen L 13 AS 182/20

DRsp Nr. 2022/14674

Kosten der Unterkunft und Heizung Angemessener Wohnungsstandard Nicht repräsentative Daten in einer Mietwertübersicht

Bei der Mietwertübersicht für den Landkreis Leer 2015 handelt es sich nicht um ein schlüssiges Konzept i. S. der Rspr. d. BSG.

Ein angemessener Wohnungsstandard ist anzunehmen, wenn eine Wohnung nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht und keinen gehobenen Wohnstandard hat.

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Aurich vom 27. Oktober 2020 wird teilweise aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung der Bescheide vom 8. Januar 2018 und 9. Januar 2018 verurteilt, der Klägerin weitere Leistungen für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung für den Zeitraum von Oktober 2016 bis Februar 2017 in Höhe von insgesamt 50,91 € zu gewähren.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Der Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Bewilligung weiterer Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Bedarfe für Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung im Zeitraum September 2016 bis Februar 2017.