Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 22. November 2005 wird aufgehoben und die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 30. März 2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. Mai 2005 verurteilt, an die Klägerin für den Zeitraum 1. April 2005 bis 30. Juni 2005 monatlich weitere 46,01 € für Unterkunft und Heizung zu zahlen.
Die Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|