Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10. November 2010 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8306 Euro festgesetzt.
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