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Die Beteiligten streiten über die Berechtigung zur Aufhebung von Honorarbescheiden.
Der Kläger nimmt als Arzt für Innere Medizin an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Er wendet sich gegen einen Bescheid der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV), mit dem diese die ursprünglichen Honorarbescheide für die Quartale I und II/1996 geändert und von ihm insgesamt 27.176,21 DM zurückgefordert hat.
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