I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 23. Juli 2015 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristgemäße Kündigung der Beklagten vom 9. Februar 2015 nicht aufgelöst worden ist.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 9.522,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird zugelassen
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsstilllegung sowie hilfsweise über die Zahlung eines Nachteilsausgleichs.
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