LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.11.2015
10 Sa 1500/15
Normen:
KSchG § 17 Abs. 3a;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 23.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 38 Ca 2751/15

Konsultationsverfahren zur Massenentlassung in einem beherrschten UnternehmenNichtige betriebsbedingte Kündigung bei unvollständiger Information des Betriebsrats über die Hintergründe der Betriebsstilllegung infolge Auftragsentzugs durch das beherrschende Unternehmen

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2015 - Aktenzeichen 10 Sa 1500/15

DRsp Nr. 2016/10052

Konsultationsverfahren zur Massenentlassung in einem beherrschten Unternehmen Nichtige betriebsbedingte Kündigung bei unvollständiger Information des Betriebsrats über die Hintergründe der Betriebsstilllegung infolge Auftragsentzugs durch das beherrschende Unternehmen

Die Konsultation mit dem Betriebsrat ist bei einer Massenentlassung nur dann ordnungsgemäß, wenn in einem faktisch abhängigen Unternehmen nicht nur die vordergründigen Gründe, sondern die Hintergründe ausführlich mitgeteilt werden.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 23. Juli 2015 - 38 Ca 2751/15 abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristgemäße Kündigung der Beklagten vom 9. Februar 2015 nicht aufgelöst worden ist.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 9.522,00 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird zugelassen

Normenkette:

KSchG § 17 Abs. 3a;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsstilllegung sowie hilfsweise über die Zahlung eines Nachteilsausgleichs.

1.