Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 28. August 2008 (4 Ca 893/08) abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.199,96 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28. August 2008 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger weitere 1.280,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 640,00 Euro ab 1. Oktober 2008 und 1. Januar 2009 zu zahlen; der weitergehend geltend gemachte Zinsanspruch wird zurückgewiesen.
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