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Die Beteiligten streiten um die Ausstattung des Betriebsratsbüros mit einem PC sowie um die Freistellung von Schulungskosten.
Der Arbeitgeber betreibt bundesweit Drogeriemärkte. Die einzelnen Verkaufsstellen sind organisatorisch bestimmten Bezirken zugeordnet, denen ein Bezirksleiter vorsteht. Dem Bezirk D1xxxxxx I gehören 28 Verkaufsstellen an, in denen ca. 100 Mitarbeiter beschäftigt sind.
Im Bezirk D1xxxxxx I wurde im Jahre 2003 erstmals ein fünfköpfiger Betriebsrat, der Antragteller des vorliegenden Verfahrens, gewählt. Vorsitzende des gewählten Betriebsrats ist die Beteiligte zu 3..
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