I.
Die Beteiligten streiten über die Bestellung einer Einigungsstelle.
Die antragstellende Arbeitgeberin betreibt ein Luftverkehrsunternehmen. Die Beteiligte zu 2) ist die auf der Grundlage des Tarifvertrags Personalvertretung für das Bordpersonal vom 15. November 1972 (TV PV) gebildete Gesamtvertretung der Gruppenvertretungen für das fliegende Personal der Arbeitgeberin. Die Arbeitgeberin schloss am 14. November 1990 mit der seinerzeit bestehenden Konzernvertretung für das fliegende Personal der Arbeitgeberin und das der A eine "Betriebsvereinbarung für Bordpersonal betreffend: CMS" (nachfolgend: BV). CMS ist die Abkürzung für "Crew Management System", eine EDV-gestützte Verwaltung der Personaldaten der Mitglieder des fliegenden Personals. § 3 Abs. 4 Unterabs. 1 BV hat folgenden Wortlaut:
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