Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren, Zulässigkeit der Aufhebung der Verwaltungsentscheidung durch das Gericht nach § 131 Abs. 5 SGG
SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 11.08.2005 - Aktenzeichen S 18 KR 304/05
DRsp Nr. 2008/17099
Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren, Zulässigkeit der Aufhebung der Verwaltungsentscheidung durch das Gericht nach § 131 Abs. 5SGG
§ 131 Abs. 5SGG ist nicht auf reine Anfechtungsklagen beschränkt, sondern auch in den Fällen der kombinierten Anfechtungs- und Leistungs- oder Verpflichtungsklage anwendbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]