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Es ist streitig, ob der Klägerin ein weiterer Vergütungsanspruch für Krankenhausleistungen in Höhe von 1.311,51 DM (= 670,56 Euro) zusteht.
Die Klägerin betreibt die Zentralklinik B. B. , die in den Krankenhausplan des Landes Thüringen aufgenommen ist und der Krankenhausgesellschaft Thüringen angehört. Das Mitglied der Beklagten L. P. (Versicherter) befand sich dort in der Zeit vom 18. bis 24. Februar 1999 wegen Herz- und Kreislaufbeschwerden in stationärer Behandlung. Am 19. Februar 1999 erfolgte eine Linksherzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie und am 22. Februar 1999 eine koronare Ballon-Dilatation (PTCA).
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