1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. August 2008 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 2.211,73 brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
auf € 239,67 seit dem 16. Mai 2007
auf € 256,70 seit dem 16. Juni 2007
auf € 98,14 seit dem 16. Juli 2007
auf € 222,98 seit dem 16. August 2007
auf € 230,93 seit dem 16. September 2007
auf € 202,48 seit dem 16. Oktober 2007
auf € 93,50 seit dem 16. November 2007
auf € 145,18 seit dem 16. Dezember 2007
auf € 230,43 seit dem 16. Januar 2008
auf € 229,69 seit dem 16. Februar 2008
und
auf € 262,03 seit dem 16. März 2008.
Die weitergehende Klage wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin 2/10, die Beklagte 8/10, die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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