LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.09.2006
L 10 R 4911/05
Normen:
SGB X § 44 ; SGB VI § 64 §§ 64ff ; SGG § 29 § 96 Abs. 1 § 99 Abs. 1 § 99 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 07.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 R 1683/05

Klageerweiterung bei Einbeziehung eines Bescheides über die Ablehnung eines früheren Rentenbeginns im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2006 - Aktenzeichen L 10 R 4911/05

DRsp Nr. 2007/3103

Klageerweiterung bei Einbeziehung eines Bescheides über die Ablehnung eines früheren Rentenbeginns im sozialgerichtlichen Verfahren

Wird bei einem Rentenbescheid über die Bewilligung von Rente wegen voller Erwerbsminderung, der getrennte Verfügungssätze zu Rentenart, Rentenbeginn und Rentenhöhe enthält, nur die Rentenhöhe angefochten, so wird ein Bescheid nach § 44 SGB X über die Ablehnung eines früheren Rentenbeginns nicht nach § 96 SGG Gegenstand des Rechtsstreits. Es liegt eine zulässige Klageerweiterung nach § 99 Abs. 1 SGG vor, wenn sich die Beteiligten über die Einbeziehung des Bescheides in den Rechtsstreit einig sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB X § 44 ; SGB VI § 64 §§ 64ff ; SGG § 29 § 96 Abs. 1 § 99 Abs. 1 § 99 Abs. 2 ;
Vorinstanz: SG Mannheim, vom 07.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 R 1683/05