I.
Im Revisionsverfahren streiten die Beteiligten über die Befugnis des klagenden Ersatzkassenverbandes, die vom Beklagten erteilte Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung zur Festsetzung des Budgets und der Pflegesätze des von der Beigeladenen betriebenen Krankenhauses mit der Klage anzufechten.
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