Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 2.500.000,00 EUR festgesetzt.
Die Kläger wenden sich gegen die Fusion der AOK Niedersachsen mit der IKK-Niedersachsen zu der Beigeladenen zu 1). Dabei geht es vorrangig um die Frage, ob die Klage wegen einer fehlenden Klagebefugnis bzw. eines fehlenden Feststellungsinteresses zulässig ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|