Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes gegen Blutzucker- und Blutdruckmessungen durch einen Apotheker
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2003 - Aktenzeichen 20 U 27/03
DRsp Nr. 2004/19616
Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes gegen Blutzucker- und Blutdruckmessungen durch einen Apotheker
»Mangels Anwendbarkeit der Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb hat ein Wettbewerbsverband keinen Anspruch auf Unterlassung von Blutzucker- und Blutdruckmessungen, die ein Apotheker auf Grund eines entsprechenden Vertrags mit einer gesetzlichen Krankenversicherung für ihre Mitglieder durchführt, und ist insofern auch nicht klagebefugt.«