I
Am 21. Juli 1997 haben die beklagten Landesverbände der Krankenkassen und Verbände der Ersatzkassen für das Land Nordrhein-Westfalen mit Wirkung ab 1. August 1997 neue Festbeträge für Stomaartikel beschlossen. Grundlage waren das durch die Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 36 Abs 1 und 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) gebildete Festbetragsgruppensystem für Stomaartikel vom 5. Februar 1996 und das Hilfsmittelverzeichnis (§ 128 SGB V). Zugleich wurden die auf der Basis des Festbetragsgruppensystems vom 27. Februar 1990 festgesetzten bisherigen Festbeträge aufgehoben. Die Festsetzung wurde im Bundesanzeiger (Nr 140 vom 31. Juli 1997, S 9526 - 9527) mit einer Rechtsmittelbelehrung, aber ohne Hinweis darauf veröffentlicht, wo die Festsetzung eingesehen werden kann.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|