SG Mannheim, vom 16.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 U 1438/99
Klagebefugnis bei einer Wahlanfechtung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2004 - Aktenzeichen L 7 U 1398/03
DRsp Nr. 2006/24321
Klagebefugnis bei einer Wahlanfechtung
Wenn gegen die Entscheidung des Wahlausschusses, die eine falsche Rechtsbehelfsbelehrung enthielt, der hierfür vorgesehene Rechtsbehelf verspätet eingelegt worden ist, so ist eine Wahlanfechtungsklage gem § 57 Abs. 4SGB IV unzulässig, wobei auch eine analoge Anwendung des § 66SGG nicht in Betracht kommt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]