SG Detmold, - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 472/10
Klage gegen die Entscheidung der Schiedsstelle nach § 120 SGB V über die Höhe der Fallpauschale für ambulante sozialpädiatrische LeistungenNotwendigkeit der Durchführung eines Vorverfahrens vor KlageerhebungPrüfung eines Schiedsspruchs nach § 89 SGB VGrundsätze für eine angemessene Vergütung ambulanter KrankenhausleistungenNotwendigkeit der Auseinandersetzung mit der individuellen Leistungsfähigkeit der medizinischen Einrichtung bei der Vereinbarung einer Vergütung
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.11.2013 - Aktenzeichen L 11 KA 71/13 KL
DRsp Nr. 2014/6576
Klage gegen die Entscheidung der Schiedsstelle nach § 120SGB V über die Höhe der Fallpauschale für ambulante sozialpädiatrische LeistungenNotwendigkeit der Durchführung eines Vorverfahrens vor KlageerhebungPrüfung eines Schiedsspruchs nach § 89SGB VGrundsätze für eine angemessene Vergütung ambulanter KrankenhausleistungenNotwendigkeit der Auseinandersetzung mit der individuellen Leistungsfähigkeit der medizinischen Einrichtung bei der Vereinbarung einer Vergütung
1. Aus prozessökonomischen Gründen kann von der Durchführung eines Vorverfahrens abgesehen werden, wenn gem. § 85 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1SGG die Behörde über den Widerspruch entscheiden müsste, die den Verwaltungsakt (hier den Schiedsspruch) erlassen hat, Widerspruchsstelle und Klagegegner identisch sind und von einer Nachholung des Vorverfahrens nicht zu erwarten ist, dass damit das Klageverfahren entbehrlich wird.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.