Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.02.2014 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.158,57 Euro zu erstatten. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.158,57 Euro festgesetzt.
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