FG Münster - Urteil vom 04.07.2012
5 K 3809/10 Kg,AO
Normen:
EStG § 70 Abs 2 Satz 1; SGB III § 38; EStG § 32 Abs 4 Satz 1;
Fundstellen:
DB 2012, 15

Kindergeldberechtigung für ein als arbeitssuchend gemeldetes, volljähriges Kind

FG Münster, Urteil vom 04.07.2012 - Aktenzeichen 5 K 3809/10 Kg,AO

DRsp Nr. 2012/16539

Kindergeldberechtigung für ein als arbeitssuchend gemeldetes, volljähriges Kind

1) Ein volljähriges, unter 21 jähriges Kind, das sich als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet hat, berechtigt zum Weiterbezug des Kindergeldes auch ohne Eigenbemühungen oder Verfügbarkeit. Eine geringfügige Beschäftigung schadet nicht. Die Nichterweislichkeit, dass das Kind zu einem Beratungstermin geladen wurde, den es nicht wahrgenommen hat, geht zu Lasten der Behörde. 2) Mit der Neufassung des § 38 SGB III ist die drei-monatliche Meldepflicht des Kindes als weiterhin arbeitssuchend entfallen.

Normenkette:

EStG § 70 Abs 2 Satz 1; SGB III § 38; EStG § 32 Abs 4 Satz 1;

Tatbestand:

Der Rechtsstreit betrifft die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung und die Rückforderung von Kindergeldzahlungen, welche der Kläger (Kl.) im Zeitraum von Januar 2009 bis Juni 2010 für seinen Sohn T, geboren am …1990, erhalten hat.