VG Stuttgart - Urteil vom 06.02.2015
7 K 2071/13
Normen:
SGB VIII § 24; SGB VIII § 3; SGB VIII § 5; BW KiTaG § 6;

Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - Beitragsfreie Kindertagesbetreuung; Waldorfkindergarten; Elternbeitrag; Zuschuss

VG Stuttgart, Urteil vom 06.02.2015 - Aktenzeichen 7 K 2071/13

DRsp Nr. 2015/5060

Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - Beitragsfreie Kindertagesbetreuung; Waldorfkindergarten; Elternbeitrag; Zuschuss

Die Strukturentscheidungen des Jugendhilferechts für ein dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern entsprechendes plurales Leistungsangebot sind bei freiwilligen Fördermaßnahmen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen zu beachten. Bietet eine Gemeinde die Betreuung in ihren kommunalen Kindergärten beitragsfrei an, ist sie verpflichtet, einen dem Gleichheitsgrundsatz entsprechenden Zuschuss zum Elternbeitrag für einen Kindergarten eines freien Trägers (hier: Waldorfkindergarten) zu gewähren.

Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Kläger vom 27.9.2011 auf Erstattung der Elternbeiträge für die Betreuung ihrer Söhne XXX und XXX im Waldorfkindergarten Künzelsau-Morsbach unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Berufung wird zugelassen.

Normenkette:

SGB VIII § 24; SGB VIII § 3; SGB VIII § 5; BW KiTaG § 6;

Tatbestand:

Die Kläger begehren von der Beklagten die Erstattung von Elternbeiträgen für die Betreuung ihrer Kinder im Waldorfkindergarten.