LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 24.05.2005
18/4 TaBV 139/04
Normen:
BetrVG § 23 § 99 § 100 ;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 01.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 8/04

Keine Zustimmungsersetzung bei unzureichender Unterrichtung des Betriebsrates über Arbeitsplatz und Eingruppierung

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.05.2005 - Aktenzeichen 18/4 TaBV 139/04

DRsp Nr. 2006/19761

Keine Zustimmungsersetzung bei unzureichender Unterrichtung des Betriebsrates über Arbeitsplatz und Eingruppierung

»1. Die Zustimmung zur Einstellung ist nicht zu ersetzen, wenn der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß über den Arbeitsplatz und die Eingruppierung unterrichtet worden ist. 2. Einzelfall eines - mangels grober Pflichtverletzung - unbegründeten Unterlassungsantrags.«

Normenkette:

BetrVG § 23 § 99 § 100 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten auch zweitinstanzlich um die Ersetzung der vom Betriebsrat (Beteiligter zu 2. und Beschwerdeführer) verweigerten Zustimmung zur Einstellung eines Arbeitnehmers sowie um das vom Betriebsrat begehrte Unterlassungsgebot gegen die Arbeitgeberin (Beteiligte zu 1. und Beschwerdegegnerin) betreffend die Einstellung von Arbeitnehmern ohne Beteiligung des Betriebsrats.

Wegen des zugrunde liegenden unstreitigen Sachverhalts, des streitigen Vorbringens der Beteiligten und ihrer Anträge erster Instanz wird auf den tatbestandlichen Teil des angefochtenen Beschlusses verwiesen.