I.
Die Beteiligten streiten auch zweitinstanzlich um die Ersetzung der vom Betriebsrat (Beteiligter zu 2. und Beschwerdeführer) verweigerten Zustimmung zur Einstellung eines Arbeitnehmers sowie um das vom Betriebsrat begehrte Unterlassungsgebot gegen die Arbeitgeberin (Beteiligte zu 1. und Beschwerdegegnerin) betreffend die Einstellung von Arbeitnehmern ohne Beteiligung des Betriebsrats.
Wegen des zugrunde liegenden unstreitigen Sachverhalts, des streitigen Vorbringens der Beteiligten und ihrer Anträge erster Instanz wird auf den tatbestandlichen Teil des angefochtenen Beschlusses verwiesen.
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