LSG Bayern - Beschluss vom 06.02.2018
L 10 AL 1/18 NZB
Normen:
SGG § 103; SGG § 128 Abs. 1 S. 1; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 3;
Vorinstanzen:
SG Bayreuth, vom 29.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 AL 83/16

Keine Zulassung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren wegen Verfahrensmangels bei fehlender Verletzung der Amtsermittlungspflicht

LSG Bayern, Beschluss vom 06.02.2018 - Aktenzeichen L 10 AL 1/18 NZB

DRsp Nr. 2018/10226

Keine Zulassung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren wegen Verfahrensmangels bei fehlender Verletzung der Amtsermittlungspflicht

Wenn die Pflicht zur Amtsermittlung tatsächlich nicht verletzt wurde, ist die Berufung nicht zuzulassen.

Tenor

I.

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 29.11.2017 - S 10 AL 83/16 - wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 103; SGG § 128 Abs. 1 S. 1; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 3;

Gründe

I.

Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) wegen des Eintritts einer dreiwöchigen Sperrzeit und die Erstattung überzahlter Leistungen in Höhe von 605,80 €.