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Der Rechtsstreit betrifft einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld (Kug).
Der im Jahre 1959 geborene Kläger war seit 1990 als Arzt bei der Klinik-Verwaltungs-Gesellschaft M in B , über deren Vermögen am 1. März 1998 das Konkursverfahren eröffnet wurde, beschäftigt. Es war eine Grundarbeitszeit von 38,5 Stunden vereinbart. Zusätzlich leistete der Kläger durchschnittlich fünf Mal pro Monat Nacht- und Wochenenddienste.
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