BSG - Urteil vom 23.05.2000
B 1 KR 27/99 R
Normen:
SGG § 67 Abs. 1 ; VwZG § 4 Abs. 1 Halbs. 2;
Fundstellen:
NZS 2001, 53
Vorinstanzen:
LSG Stuttgart - L 4 Kr3541/97 - 17.12.1997,
SG Freiburg (Breisgau) - S 11 Kr 1916/96 - 23.06.1997,

Keine Zugangsvermutung bei der Zustellung mit eingeschriebenem Brief bei unterlassenen gerichtlichen Ermittlungen

BSG, Urteil vom 23.05.2000 - Aktenzeichen B 1 KR 27/99 R

DRsp Nr. 2000/7951

Keine Zugangsvermutung bei der Zustellung mit eingeschriebenem Brief bei unterlassenen gerichtlichen Ermittlungen

1. Wenn der Adressat eines Schriftstücks einen späteren Zugang konkret behauptet und das Gericht es unterläßt, den tatsächlichen Übergabezeitpunkt innerhalb der Aufbewahrungsfrist für Zustellungsnachweise durch einen Nachforschungsauftrag bei der Post zu klären, so greift die Vermutung des § 4 Abs. 1 VwZG, wonach bei Zustellung mit eingeschriebenem Brief dieser mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt gilt, nicht ein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 67 Abs. 1 ; VwZG § 4 Abs. 1 Halbs. 2;

Gründe:

I