Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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Streitig ist die Feststellung der Versicherungspflicht des Klägers in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
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