I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 13. Juni 2013 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 1.380,24 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer Betriebsprüfung.
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