Die Parteien streiten im darum, ob die Klägerin vom Beklagten Rückzahlung der von ihr an den Beklagten für 1997 gezahlten Urlaubskassenbeiträge verlangen kann.
Die Klägerin unterhält mit Sitz in Axxxx (Griechenland) einen baugewerblichen Betrieb. In den Jahren 1997 bis 2001 führte sie mit Hilfe aus Griechenland entsandter griechischer Arbeitnehmer auf der Grundlage von Werkverträgen als Subunternehmerin in der Bundesrepublik Deutschland arbeitszeitlich überwiegend Schalungsarbeiten durch.
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