LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.07.2005
16/10 Sa 2239/99
Normen:
AEntG § 1 ; ZPO (a.F.) § 530 Abs. 2 ; BGB § 812 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 10.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2960/98

Keine Sachdienlichkeit erstmaliger Aufrechnung in der Berufungsinstanz bei anderweitiger Anhängigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.07.2005 - Aktenzeichen 16/10 Sa 2239/99

DRsp Nr. 2006/1570

Keine Sachdienlichkeit erstmaliger Aufrechnung in der Berufungsinstanz bei anderweitiger Anhängigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderung

»Eine erstmals in der Berufungsinstanz erklärte Aufrechnung ist nicht sachdienlich, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung bereits in einem anderen Verfahren rechtshängig ist.«

Normenkette:

AEntG § 1 ; ZPO (a.F.) § 530 Abs. 2 ; BGB § 812 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im darum, ob die Klägerin vom Beklagten Rückzahlung der von ihr an den Beklagten für 1997 gezahlten Urlaubskassenbeiträge verlangen kann.

Die Klägerin unterhält mit Sitz in Axxxx (Griechenland) einen baugewerblichen Betrieb. In den Jahren 1997 bis 2001 führte sie mit Hilfe aus Griechenland entsandter griechischer Arbeitnehmer auf der Grundlage von Werkverträgen als Subunternehmerin in der Bundesrepublik Deutschland arbeitszeitlich überwiegend Schalungsarbeiten durch.