Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 19. September 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Die Klägerin begehrt die Überweisung der „Die B GmbH“ von der Unfallversicherung der Beklagten an die Unfallversicherung der Beigeladenen, der Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr - Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation.
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