Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 5. Februar 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin in der Zeit vom 01.05.1997 bis 31.10.2005 in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei der Firma A. GmbH (Beigeladene zu 1)) stand.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|