Die Klägerin wendet sich gegen die Kürzung der der Berechnung ihrer Altersrente zugrunde liegenden Entgeltpunkte auf 60 v.H. für ihre in Rumänien zurückgelegten Versicherungszeiten und begehrt insofern die teilweise Rücknahme eines bestandskräftig gewordenen Bewilligungsbescheides.
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