SG Braunschweig, - Vorinstanzaktenzeichen 3 R 199/13
Keine Rückforderung einer überzahlten, fälschlicherweise gewährten teilweisen Erwerbsminderungsrente vom Versicherten bei nachträglicher Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 01.02.2017 - Aktenzeichen L 2 R 55/15
DRsp Nr. 2017/6438
Keine Rückforderung einer überzahlten, fälschlicherweise gewährten teilweisen Erwerbsminderungsrente vom Versicherten bei nachträglicher Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
Erkennt der Rentenversicherungsträger erst im Nachhinein, dass er fehlerhaft zunächst nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt hat, obwohl von vornherein auch die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung vorgelegen haben, dann begründet dieser Verwaltungsfehler als solcher keinen Rückforderungsanspruch gegenüber dem Versicherten auf Teilerstattung der zunächst ausgezahlten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
1. Eine gebundene Entscheidung nach § 43 Abs. 3SGB X kann nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden.2. Eine gebundene und keine Ermessensentscheidung läge nur dann vor, wenn ausnahmsweise nur eine bestimmte Entscheidung rechtmäßig wäre, wenn sich also das Ermessen durch "Verdichtung der Ermessensgrenzen" auf Null reduziert hätte und jeder Verwaltungsakt mit einem anderen Regelungsinhalt rechtsfehlerhaft wäre; nur dann läge eine umdeutbare Entscheidung vor.
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