Die Revision der Beigeladenen gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. November 2012 wird als unzulässig verworfen.
Die Beigeladene trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten des Klägers.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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