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Der Kläger wendet sich mit seiner am 29. Dezember 2005 beim Landesarbeitsgericht eingegangenen sofortigen Beschwerde gegen einen ihm am 02. Dezember 2005 zugestellten Beschluss des Arbeitsgerichts, durch den sein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Rechtsanwaltsbeiordnung (PKH) für eine Klage auf Zahlung einer Entschädigung von Urlaubsabgeltungsansprüchen in Höhe von EUR 529,71 zurückgewiesen worden ist.
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