I.
Die Parteien streiten um nachträgliche Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage.
Der Kläger ist Mitglied der IG Metall. Er war bei der Beklagten im Werk H seit 1990 zu einem monatlichen Bruttoentgelt von ca. 2.500.- EUR als Anlagenbediener beschäftigt.
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