Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
I.
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (im Folgenden: Antragstellerin) begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die kostenfreie Barauszahlung von Geldleistungen nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) durch Mitarbeiter der Beschwerdegegnerin (im Folgenden: Antragsgegnerin) oder auf sonstige Weise.
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