BSG - Urteil vom 22.03.2005
B 1 KR 3/04 R
Normen:
SGB I § 16 Abs. 1 ; SGB V § 13 Abs. 3 § 27a Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Regensburg, vom 24.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KR 191/03

Keine Kostenerstattung für künstliche Befruchtung

BSG, Urteil vom 22.03.2005 - Aktenzeichen B 1 KR 3/04 R

DRsp Nr. 2005/12112

Keine Kostenerstattung für künstliche Befruchtung

Eine Versicherte ist vor der Inanspruchnahme einer Behandlung außerhalb des Sachleistungssystems grundsätzlich gehalten, sich an ihre Krankenkasse zu wenden, die Leistungsgewährung zu beantragen und die Entscheidung der Krankenkasse darüber abzuwarten. Sie hat daher keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die selbstbeschaffte In-Vitro-Fertilisation und die ihr im Rahmen der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion entstandenen weiteren Kosten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB I § 16 Abs. 1 ; SGB V § 13 Abs. 3 § 27a Abs. 1 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten um die Übernahme der Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung mittels intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI).