Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 12. April 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Kostenübernahme für Krankengymnastikbehandlungen des Sport- und physiotherapeutischen Instituts der Sportschule A-Stadt ab dem 15. Dezember 2009 bis 11. April 2016.
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