I.
Am 12. März 2004 schlossen die Parteien im zweiten Rechtszug vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht einen prozessbeendenden Vergleich, in dem es u. a. heißt:
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 1/4, der Beklagte 3/4. Die Kostenregelung schließt nach dem ausdrücklichen Willen der Parteien auch die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens ein.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|