SG Stuttgart, vom 26.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 583/03
Keine Erweiterung der medizinischen Vorsorge der Krankenversicherung für Mütter und Väter auf Pflegepersonen
BSG, Beschluß vom 18.07.2006 - Aktenzeichen B 1 KR 62/06 B
DRsp Nr. 2006/25503
Keine Erweiterung der medizinischen Vorsorge der Krankenversicherung für Mütter und Väter auf Pflegepersonen
1. § 24 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 und S. 2 SGB V kann nicht dahin erweiternd ausgelegt werden, dass auch andere Personen anspruchsberechtigt sind, die ähnlichen bzw vergleichbaren Belastungen wie ein Elternteil ausgesetzt sind.2. Die Beschränkung der Anspruchsberechtigung auf Mütter und Väter ist nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]