LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 10.06.2009
6 Ta 95/09
Normen:
ZPO § 114 S. 1; SGB II § 16 a;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 03.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 725/09

Keine Erfolgsaussicht für Arbeitsnehmerklage auf Auszahlung von Lohnzuschüssen an Arbeitsgemeinschaft nach SGB II

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.06.2009 - Aktenzeichen 6 Ta 95/09

DRsp Nr. 2009/16547

Keine Erfolgsaussicht für Arbeitsnehmerklage auf Auszahlung von Lohnzuschüssen an Arbeitsgemeinschaft nach SGB II

1. Durch die Zuschussgewährung nach § 16 a SGB II wird nur ein Rechtsverhältnis zwischen dem Leistungserbringer (Arge) und dem Arbeitgeber begründet; dem Arbeitnehmer sollen Lohnkostenzuschüsse zwar zugute kommen, ein eigener Anspruch des Arbeitnehmers wird damit aber nicht begründet. 2. Ein Arbeitnehmer, dem der Zuschuss vom Arbeitgeber vorenthalten wird, kann sich deshalb nur an die Arge SGB II wenden, damit diese auf eine ordnungsgemäße Abwicklung hinwirkt.

Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 03.04.2009 (6 Ca 725/09) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 114 S. 1; SGB II § 16 a;

Gründe:

I.

Mit seiner sofortigen Beschwerde wendet sich der Kläger gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe für seine Klage auf Zahlung von Lohnzuschüssen, die die H... Arge SGB II an die beklagte Arbeitgeberin geleistet hat.