Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes 1992
1. Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich jedoch die Verfassungsbeschwerde später als begründet, ergäbe sich für die betroffenen Ärzte eine Reihe von Nachteilen, die aber insgesamt überschaubar sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.