LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.05.2011
L 13 R 5334/09
Normen:
SGB VI § 240 Abs. 2; SGB VI § 43;
Fundstellen:
NZS 2011, 670
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 26.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 12 R 4633/07

keine Berufsunfähigkeit eines angelernten BetonwerkersAbgrenzung Betonwerker zum Betonfertigteilbauerkein Facharbeiterstatus aufgrund Weisungsbefugnis gegenüber weiteren ungelernten MitarbeiternVerweisbarkeit auf Tätigkeiten eines Pförtners bzw. Museumswärters

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2011 - Aktenzeichen L 13 R 5334/09

DRsp Nr. 2011/9586

keine Berufsunfähigkeit eines angelernten Betonwerkers Abgrenzung Betonwerker zum Betonfertigteilbauerkein Facharbeiterstatus aufgrund Weisungsbefugnis gegenüber weiteren ungelernten MitarbeiternVerweisbarkeit auf Tätigkeiten eines Pförtners bzw. Museumswärters

1. Die Einstufung als Facharbeiter ist auch dann möglich, wenn eine Facharbeitertätigkeit ohne Ausbildung nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt wurde oder eine qualitativ hochwertige Tätigkeit verrichtet wurde, für die keine bestimmte Ausbildungsdauer vorgeschrieben oder üblich ist. 2. Entscheidend kommt es dafür auf die Qualitätsmerkmale der Tätigkeit an, für die die tarifvertragliche Einstufung regelmäßig nur indizielle Bedeutung hat. Aus einem außertariflichen Zuschlag, kann gerade nicht auf eine Facharbeiterstellung geschlossen werden ebensowenig wie aus dem Umstand, dass der Versicherte gegenüber weiteren ungelernten Mitarbeitern weisungsbefugt war. 3. Zu den Verweisungstätigkeiten nicht nur einfachster Art gehören weiterhin die Tätigkeiten eines Pförtners und eines Museumswärters.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 26. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch in der Berufungsinstanz nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VI § 240 Abs. 2; SGB VI § 43;

Tatbestand: