I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz vom 07.07.2017 wird zurückgewiesen.
II. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Mit der Klageerhebung am 12.04.2017 zum Sozialgericht Chemnitz (
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