Das Arbeitsgericht hat das vorliegende Verfahren, in dem der Kläger eine Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2005 fordert durch den angefochtenen Beschluss ausgesetzt und zwar bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits gleichen Rubrums mit dem AZ: 6 Sa 672/04.
Der Kläger hatte mit Schreiben vom 09.01.2006 sein Einverständnis mit der zeitweiligen Aussetzung des Ausgangsverfahrens zwischen den Parteien erklärt und dies mit Schreiben vom 19.01.2006 dahin konkretisiert, dass der Kläger bis zum Abschluss des Änderungsschutzverfahrens beim Landesarbeitsgericht einverstanden seien.
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