ArbG Köln, vom 31.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 10909/05
Keine Aussetzung des Folgerechtsstreits über Verzugslohn bei anhängigem Kündigungsschutzprozess
LAG Köln, Beschluss vom 19.06.2006 - Aktenzeichen 3 Ta 60/06
DRsp Nr. 2006/27907
Keine Aussetzung des Folgerechtsstreits über Verzugslohn bei anhängigem Kündigungsschutzprozess
»Der Folgerechtsstreit über die Klage auf Arbeitsentgelt unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs ist bei noch anhängigem Kündigungsschutzverfahren regelmäßig nicht nach § 148ZPO auszusetzen. Das folgt aus der besonderen Bedeutung des Beschleunigungsgrundsatzes im arbeitsgerichtlichen Verfahren.«