Die Parteien streiten über Ansprüche auf Vergütung, auf verschiedene Vergütungszuschläge und auf zusätzlichen Urlaub sowie über die Eingruppierung der Kläger.
Der Kläger zu 2) ist im Dezember 2005 bei einem Einsatz im Werk ums Leben gekommen. Seine Erbin führt diesen Rechtsstreit weiter.
Die Kläger waren/sind bei der Beklagten als Sanitäter und Feuerwehrmänner beschäftigt. Auf ihre Arbeitsverhältnisse finden kraft einzelvertraglicher Bezugnahme und jeweiliger Organisationszugehörigkeit die Tarifverträge der chemischen Industrie Anwendung.
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