LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.03.2005
2 Sa 2267/04
Normen:
BGB § 626 ; KSchG § 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 19.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 232/04

Keine Arbeitsverweigerung bei rechtswidriger Zuweisung einer Tätigkeit durch ordentliche Änderungskündigung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.03.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 2267/04

DRsp Nr. 2006/1592

Keine Arbeitsverweigerung bei rechtswidriger Zuweisung einer Tätigkeit durch ordentliche Änderungskündigung

»Es liegt keine Arbeitsverweigerung vor, wenn der Arbeitnehmer eine ihm bereits mit Ausspruch der ordentlichen Änderungskündigung zugewiesene Tätigkeit nicht aufgenommen hat, deren Zuweisung nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt war.«

Normenkette:

BGB § 626 ; KSchG § 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um die Wirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung.