BSG - Urteil vom 29.09.1999
B 6 KA 30/98 R
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 ; SGB V § 116 ; SGG § 54 Abs. 1 S. 2, § 164 Abs. 2 S. 1, § 164 Abs. 2 S. 3, § 166 Abs. 1, § 169, § 161 Abs. 4; Ärzte-ZV § 31a Abs. 1;
Fundstellen:
NZS 2000, 518
Vorinstanzen:
SG Hamburg - 4.2.1998 3 KA 86/97,

Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen Ermächtigungen von Krankenhausärzten außer bei Willkürentscheidungen

BSG, Urteil vom 29.09.1999 - Aktenzeichen B 6 KA 30/98 R

DRsp Nr. 2000/4970

Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen Ermächtigungen von Krankenhausärzten außer bei Willkürentscheidungen

1. Zur Anfechtung von Bescheiden, mit denen Krankenhausärzte zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt werden, sind niedergelassene Vertragsärzte grundsätzlich nicht befugt, es sei denn es handelt sich um Fälle willkürlicher Erteilung von Ermächtigungen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1 ; SGB V § 116 ; SGG § 54 Abs. 1 S. 2, § 164 Abs. 2 S. 1, § 164 Abs. 2 S. 3, § 166 Abs. 1, § 169, § 161 Abs. 4; Ärzte-ZV § 31a Abs. 1;

Gründe:

I. Streitig ist, ob Vertragsärzte befugt sind, die Erteilung von Ermächtigungen an Krankenhausärzte anzufechten.

Der Kläger zu 1) ist als Arzt für Radiologie und Strahlenheilkunde zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Er betreibt eine Praxis, seit 1995 mit strahlentherapeutischem Schwerpunkt, die früher in Form einer Gemeinschaftspraxis, derzeit als Einzelpraxis geführt wird. An der Gemeinschaftspraxis war zuletzt die Klägerin zu 2) - Ärztin für Radiologie - beteiligt. Diese hat zum Ablauf des Jahres 1998 auf ihre Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung verzichtet.