Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 17. März 2014 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten, ob der Rechtsstreit vor dem Sozialgericht München (
Mit Klageschriftsatz vom 10. Dezember 2013 an das
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